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Psychotherapeutische Praxis Diplom Psychologe  Joachim Hoffeld-Ernst Müggendorfer Str. 29A 21762 Otterndorf Bushaltestelle „Müggendorfer Str. 30“ vor der Einfahrt 04751 / 60 59 498 oder 0177 / 23 17  411 Achtung neue Telefonnummer

Kosten

Sie zahlen die Gespräche selbst, wie viele meiner Klienten

Sie zahlen die Therapie selbst, bestimmen  so auch selbst, wie viele Stunden Ihnen gut tun, statt irgendein Gutachter, der Sie persönlich nie gesehen hat. Sie bekommen Leistungen (siehe Therapieansätze), die weit über die „Kassenleistungen“ hinaus gehen und gleichzeitig wissenschaftlich sehr anerkannt sind. Kassen zahlen in Deutschland nur Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch orientierte Therapie, Psychoanalyseuns Systemische Therapie. Ich kann es ethisch nicht vertreten, Ihnen hochwirksame und gute Hilfe vorzuenthalten, biete Ihnen hier also an, was in der Schweiz, den USA, Kanada, Großbritannien oder Frankreich normal ist.

Seine Therapie selbst zu zahlen hat weitere Vorteile: Ihre hoch sensiblen Daten können nicht missbraucht werden, weil sie die Praxis erst gar nicht verlassen, also etwa kein Krankenkassenmitarbeiter mitliest, kein Gutachter mitliest usw. So können Sie später keinen Ärger mit Versicherungen (Lebensversicherung, Krankenversicherung), Banken (Kreditvergabe), Anverwandten oder Arbeitgeber (weil plötzlich vertrauliche Daten im Hause kursieren, die eigentlich nur Sie, der Therapeut, die „Beihilfe“ oder die Versicherung kennen sollten). Sie müssen nicht mehr damit rechnen, bei Einstellungsgesprächen / Beförderung plötzlich nicht mehr berücksichtigt zu werden.

Die Therapien von selbst zahlenden Menschen sind nach meiner Erfahrung auch schneller und erfolgreicher zu Ende. Es entstehen auch keine Abhängigkeiten / Probleme zu Gutachtern, Versicherungen, Kassen, wo sie aus Gründen des Gesundheitswesens für „krank“ erklärt werden müssen, was Ihnen dann aber im späteren Leben einmal negativ „aufstoßen“ könnte.

Jedes Gespräch dauert 50 Minuten und kostet Sie 100 Euro.

Wenn Sie einen Blick in die Gebührenordnung für Psychotherapeuten werfen, werden Sie feststellen, dass ich damit unter den Beträgen bleibe, welche Ich berechtigt wäre, Ihnen abzuverlangen. Bei Selbstzahlern muss ich nicht die teuere Bürokratie  noch dazu machen und gebe diesen Kostenvorteil an Sie weiter. Ich lege es also nicht darauf an, sie auszunehmen.

Dafür erwarte ich von Ihnen eine offene und  engagierte Mitarbeit (etwa bei gestellten „Hausaufgaben“). Gezahlt wird immer jeder Stunde und in Bar. Sie bekommen dafür natürlich eine Quittung, die Sie Ihrer Steuererklärung belegen können, wenn Sie dies möchten.

Die Gespräche können auf verschiedene Arten abgerechnet werden.

Nebenstehend finden Sie Informationen zu den einzelnen Abrechnungsarten.

Fragen Sie aber einfach auch immer wieder mal nach, es gibt immer einmal Änderungen Privat-Klienten Kassen-Klienten

Krankenkassen-Klienten müssen hier zu „Patienten“ werden, also für „krank“ erklärt werden, sonst zahlt keine Krankenkasse.

Privat-Klienten müssen hier zu „Patienten“ werden, also für „krank“ erklärt werden, sonst zahlt keine Versicherung.

Kassen-Patienten: Abrechnung über Kassen da die Praxis von den Kassen zugelassen ist.

Es reicht, wenn Sie Ihre Versichertenkarte mitbringen, eine Überweisung ist nicht notwendig. Krankenkassen zahlen hier nur Verhaltenstherapie.


Privat-Patienten: Normale Abrechnung über Versicherungen nach Antrag (dies ist genehmigungspflichtig / Gutachter-verfahren, es werden die üblichen Kostensätze nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten = GOP berechnet.)

Versicherungen zahlen hier nur Verhaltenstherapie.

Terminverschiebung / -absage: Natürlich kann immer mal etwas dazwischen kommen :-) .  

Wenn Sie Ihren Gesprächstermin bis 1 Tag vorher verschieben oder absagen möchten, geht dies völlig problemlos und kostenfrei, rufen Sie einfach an.

Wenn Sie Ihren Termin  erst am vereinbarten Tag des Gesprächs verschieben / absagen möchten oder ihn einfach so nicht wahrnehmen (etwa vergessen), kann ich in der Regel diesen Termin nicht mehr an einen anderen Interessenten weitergeben. Daher werde ich Ihnen diesen Termin dann leider in Rechnung stellen, sorry. Diese Kosten werden weder von den Krankenkassen, noch von den Versicherungen erstattet. Sie werden diese Kosten leider selbst zahlen müssen. Das Ausfallhonorar beträgt in diesem fall für Sie 60 Euro.


„Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben,
sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen.“

Lucius Annaeus Seneca